Die Prüfung zum Industriemeister Mechatronik ist nicht für jeden zugänglich. Wer sich für die zweite Prüfung (HQ-Prüfung, handlungsspezifische Qualifikationen) qualifizieren will, muss zunächst die erste Prüfung (BQ-Prüfung fachrichtungsübergreifende Qualifikationen) abschließen. Die Prüfung ist in zwei Teile gegliedert. Die erste Prüfung kann nur von Kandidaten abgelegt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Mechatronik haben. Es werden auch abgeschlossene Ausbildungen im Bereich Informatik, Elektronik, Metallverarbeitung oder in der Autoindustrie anerkannt. Bewerber mit abgeschlossenen Ausbildungen in anderen Berufen, müssen mindestens 6 Monate Berufserfahrung nachweisen. Für alle anderen Bewerber gilt eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren.
Das Bestehen der ersten Prüfung bildet die Basis für die Zulassung zur zweiten Prüfung. Zudem muss der Bewerber eine weitere Berufspraxis von mindestens einem Jahr vorweisen. Zusätzlich müssen der ADA-Schein und ein Nachweis der Ausbildereignungskompetenzen nach AEVO (Ausbilder-Eignungs-Verordnung) erworben und vorgelegt werden. Zwischen der ersten und der zweiten Prüfung dürfen maximal 5 Jahre liegen.
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